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KFZ Gutachter Aachen / Deutscher Gutachtendienst

KFZ Gutachter Aachen

  • bundesweit an 7 Standorten tätig
  • kurzfristige Terminvereinbarung
  • Kfz-Gutachtenerstellung innerhalb 24 Stunden
  • 24 Stunden Notfallnummer im Schadenfall
  • kompetente Abwicklung und fachgerechte Begutachtung durch verifizierte und zertifizierte KFZ Sachverständige

Weil Sie uns wichtig sind

Kundenbewertungen

Sonja Burmeister

Schnelle Terminvereinbarung , super freundlich und alles sehr schnell bearbeitet. Volle 5 Sterne zu geben und sehr zu empfehlen

Deniz Karabiyik

Alles in allem Top Service und bestens gelaufen.
Die Versicherung hat anstandslos gezahlt. Ich kann sie nur weiterempfehlen. 👍

Azrael

Sehr schnelle Terminvereinbarung, sehr flexibel, super freundlich und alles sehr schnell bearbeitet. Hier kann ich nicht anders, als volle 5 Sterne zu geben. Vielen lieben Dank!

Schritt 1
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Begutachtung Ihres Fahrzeugs

Nachdem Sie uns kontaktiert haben, kommen wir auf Wunsch zu Ihnen, begutachten Ihr Fahrzeug und beraten Sie ausführlich. Auch an Wochenenden.

Schritt 2
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Erstellung Ihres KFZ Gutachtens

Wir erstellen Ihnen das KFZ Gutachten und senden dieses per E-Mail und postalisch zu. Auf Wunsch erstellen wir es auch innerhalb von 24 Stunden.

Schritt 3
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Direktabwicklung mit der Versicherung

Wir unterstützen Sie als KFZ Gutachter in Aachen bei der Schadenabwicklung und rechnen das Honorar für Sie direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

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In 3 Schritten zu
Ihrem KFZ Gutachten.

In nur 3 Schritten zum KFZ Gutachten. Sie sind auf der Suche nach erfahrenen und fairen Kfz-Sachverständigen? Vereinbaren jetzt einen Termin und lassen Sie sich kostenlos beraten.

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Expertise

Kfz-Gutachten von unabhängigen Experten

Was bei uns im Mittelpunkt steht? Sie! Als Kfz Gutachter sind wir schnell für Sie am Unfallort. Wir sorgen für eine schnelle und fachgerechte Abwicklung. Mit Fachwissen und umfassenden Dienstleistungen helfen wir Ihnen kompetent und zuverlässig bei der Schadenermittlung.

Das durch unseren Kfz Gutachter angefertigte Schadengutachten beinhaltet detailliert sämtliche entstandene Schäden, neutral durch einen unabhängigen Gutachter ermittelt. Von Gutachten Erstellung bis zur Auszahlung der Schadensumme: Unsere Kfz Gutachter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir informieren

Autounfall was tun?

Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind, sollten Sie trotz des Schrecks in erster Linie ruhig und bedacht bleiben, um folgenschwere Fehler zu vermeiden. Vor allem folgende Punkte gilt es zu beachten:

Unfallstelle absichern

Halten Sie an einer möglichst sicheren Stelle, an der Sie den fließenden Verkehr wenig behindern. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und legen Sie Ihre Warnweste an.

Informieren Sie andere Autofahrer, indem Sie das Warndreieck aufstellen. Als Richtwert gilt: Circa 50 Meter vor der Unfallstelle im Stadtverkehr, 100 Meter auf Landstraßen und 200 Meter auf Autobahnen.

Entfernen Sie die Verletzten aus der Gefahrenzone (möglichst hinter die Leitplanke). Achten Sie dabei aber immer auf Ihre eigene Sicherheit! Fordern Sie ggf. weitere Personen zur Unterstützung auf.

Verständigen Sie den Notruf

Wenn Personen verletzt sind, dann verständigen Sie sofort den Rettungsdienst unter der Nummer 112. Die Leitstelle übernimmt auch alle weiteren Alarmierungen von Polizei und ggf. der Feuerwehr.

Liegen ausschließlich Sachschäden vor, dann informieren Sie die Polizei unter der Nummer 110. Wenn nur kleinere Schäden vorliegen, ist der Anruf bei der Polizei nicht unbedingt nötig, aber auch nicht verboten.

Beachten Sie bei Ihrer Meldung die sogenannten 5 W:

  • Wo ist der Unfallort?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen gibt es?
  • Warten auf Rückfragen

Leisten Sie erste Hilfe

Warten Sie auf keinen Fall ab, bis der Rettungsdienst und die Polizei am Unfallort sind. Leisten Sie sofort Erste Hilfe. Haben Sie keine Angst, die Verletzten falsch zu versorgen. Als Laie können Sie für Fehler bei der Erstversorgung nicht haftbar gemacht werden. Unterlassene Hilfeleistung hingegen ist strafbar!

Ist ein Verletzter nicht ansprechbar, dann überprüfen Sie zunächst die Vitalfunktionen wie Atmung und Puls. Wenn Sie eine regelmäßige Atmung feststellen, bringen Sie das Unfallopfer in die stabile Seitenlage. Falls die Atmung aussetzt oder unregelmäßig ist, sollten Sie sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Starke Blutungen sollten Sie mit einem Druckverband stillen.

Wichtig außerdem: Halten Sie die Verletzten warm (mithilfe der Rettungsdecke oder einer Jacke) und beruhigen Sie sie.

Sammeln Sie Beweise

Gerade bei größeren Unfällen sollten Sie keine Spuren beseitigen, die für die Polizei wichtig sein könnten, um den Ablauf des Unfalls nachzuvollziehen. Machen Sie Fotos – sowohl Detailfotos von den Schäden als auch Übersichtsbilder vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen – und fertigen Sie eventuell auch eine Skizze an, die den Hergang verdeutlicht.

Es empfiehlt sich auch, gemeinsam mit dem/den anderen Beteiligten einen Unfallbericht zu verfassen. Dafür sollten Sie immer einen Schreibblock und Stift im Auto haben. Falls Sie mit Ihrem Handy keine Fotos machen können, ist auch eine Kamera sinnvoll.

Keine Schuldeingeständnisse vor Ort

Am Unfallort sollten Sie auf keinen Fall eine Unfallschuld eingestehen - weder mündlich noch schriftlich. Auch nicht, wenn Sie nur eine Teilschuld tragen. Ein vorschnelles Schuldeingeständnis kann gegen den Vertrag Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung verstoßen und damit den Versicherungsschutz aufs Spiel setzen. Daher ist es auch nicht ratsam, vor Ort einen konkreten und/oder verkürzten Unfallhergang zu unterschreiben. Sie als Unfallbeteiligter stehen vielleicht unter Schock und haben gerade keinen klaren Überblick über das Geschehen. Insofern sollte der Unfallbericht lediglich als Hilfe zur vollständigen Datenaufnahme genutzt werden.

Tauschen Sie kontaktdaten aus

Besonders wichtig ist es natürlich, dass Sie mit allen Beteiligten Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse) austauschen, sowie Kfz-Kennzeichen und Fahrzeughalter (sofern das nicht die Fahrer selbst sind) notieren. Auch die Versicherung des Unfallverursachers und seine Vertragsnummer sollten Sie aufschreiben. Falls es Zeugen gibt, lassen Sie sich auch deren Kontaktdaten geben.

Wenn die Polizei informiert ist, bleiben Sie unbedingt an der Unfallstelle, bis die Beamten eingetroffen sind. Bei einem Unfall mit Verletzten müssen Sie sogar bis zu zwei Stunden warten. Auf Fahrerflucht stehen Geld- und Gefängnisstrafen, es genügt also auch bei kleinen Schäden nicht, einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Der Führerschein wird bei Fahrerflucht zudem entzogen, wenn ein erheblicher Schaden entstanden ist. Dieser liegt nach derzeitiger Rechtsprechung ab einem Wert von ca. 1.300 Euro vor. Es kann also durchaus möglich sein, dass trotz klarer Unfallflucht die Verteidigung bei geringerem Schaden den Führerscheinverlust abwenden kann.

Melden Sie den Unfall der Versicherung

Sie sind verpflichtet, den Unfall schnellstmöglich Ihrer Kfz-Versicherung zu melden, innerhalb einer Woche sollte der Anbieter informiert werden - wobei eine schnellere Meldung in Ihrem Interesse sein sollte. Und zwar unabhängig davon, ob Sie oder andere Unfallbeteiligte die Schuld tragen. Bei schweren Verletzungen und Todesfällen gilt sogar eine Frist von 48 Stunden und hier sind auch die jeweiligen Unfallversicherungen zu benachrichtigen.

Für den Kontakt mit der gegnerischen Autoversicherung kann es ratsam sein Ihren Verkehrsrechtsschutz und einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Dieser kann verhindern, dass Sie die gegnerische Versicherung zu Entscheidungen überredet - etwa hinsichtlich der Einschaltung eines Sachverständigen, welche letztlich nicht in Ihrem Interesse sind.

Die wichtigsten Punkte und Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.

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utzen Sie für Ihre Schadenabwicklung die professionelle Hilfe von uns als KFZ Gutachter und vermeiden Sie kostspielige Fehler.

Freie Wahl des Sachverständigen

Freie Wahl der Schadensregulierung

Ansprüche aus Zusatzkosten-Erstattung

Freie Wahl der Werkstatt

Erstattung von Wertminderung

Häufig gestellte Fragen

KFZ Gutachter Aachen informiert

Als KFZ Gutachter in Aachen lassen wir keine Fragen offen. Gerne können Sie sich kostenlos jederzeit von uns als Experten beraten lassen.

Darf ich mir selber einen Kfz-Gutachter aussuchen?

Ja! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Kfz-Gutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Kfz-Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.

Wer kommt für die Kosten des Unfallgutachtens auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Wie lange dauert die Begutachtung?

Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.

Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.

Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken. Was tun?

Nein! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.

Wissenswertes zur Stadt Aachen

Städteregionen Aachen

Die Städteregion Aachen ist ein innovativer Gemeindeverband und besteht aus den Städten Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen sowie den Gemeinden Simmerath und Roetgen.

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Die Stadt Aachen in Nordrhein Westfalen

Die Städteregion Aachen ist Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen und hat zum 21. Oktober 2009 seine Aufgaben, das Personal, Schulden und Vermögen übernommen. Die Regionsangehörige Stadt Aachen hat die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt mit einem Oberbürgermeister und Bezirksvertretungen.

In der StädteRegion Aachen leben rund 555.000 Menschen auf ca. 700 km². Die Stadt Aachen ist mit etwa 245.000 Einwohnern weitaus größte Kommune.

Bei der Kommunalwahl am 30.08.2009 haben die Bürgerinnen und Bürger erstmals auch den Städteregionstag gewählt. Er besteht aus 73 Mitgliedern. Außerdem haben sie durch direkte Wahl Helmut Etschenberg als ersten Städteregionsrat (er trat an die Stelle des hauptamtlichen Landrates) demokratisch legitimiert. Er wurde 2014 wiedergewählt und ist mit Wirkung vom 31.12.2018 auf eigenen Wunsch aus dem Amt ausgeschieden. Bei der Wahl und anschließenden Stichwahl im November 2018 wurde Dr. Tim Grüttemeier mit Wirkung des 01.01.2019 zu seinem Nachfolger gewählt. Seine Amtszeit läuft bis 2025.

In der Verwaltung der StädteRegion arbeiten ca. 2.200 Mitarbeiter auf rund 1.700 Stellen. Sitz der Städteregion Aachen ist das frühere Kreishaus (jetzt „Haus der Städteregion“) an der Aachener Zollernstraße.

Mit der Bildung des neuen Gemeindeverbandes gingen regionale Aufgaben der Stadt Aachen aus den Bereichen Jugend und Bildung, Soziales, Ordnungs- und Ausländerwesen, Veterinär- und Gesundheitswesen sowie Daseinsvorsorge und Jagd/Fischerei auf die StädteRegion über.

Die Städteregion ist die Aachener Antwort auf gesellschaftliche Veränderungen. Sie ist zugleich politisches Instrument, um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern.
Ihr Ziel ist es, den Lebensraum Aachen zukunftsfähig zu machen und für den Wettbewerb der europäischen Regionen zu rüsten. Die StädteRegion bündelt dazu die Kräfte der Kommunen, entwickelt die vorhandenen Potentiale und steht für Fortschritt und wirtschaftliches Wachstum. Sie hat sich eine effiziente und bürgerfreundliche Aufgabenerledigung auf die Fahnen geschrieben.

Im Portal der StädteRegion finden Sie in diesem Hauptpunkt viele weitere Informationen, beispielsweise zu den zehn Regionsangehörigen Kommunen oder zur Geschichte der Städteregion.

Kontaktieren Sie uns.

Zögern Sie nach einem Unfall nicht, einen unabhängigen Kfz Gutachter zu kontaktieren. Profitieren Sie durch unsere Expertise. Wir helfen Ihnen schnell, unkompliziert und begutachten den Unfallschaden umgehend. Ganz gleich, ob am Unfallort oder bei Ihnen. Ihr Deutscher Gutachtendienst.

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