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KFZ Gutachter Mönchengladbach / Deutscher Gutachtendienst

KFZ Gutachter in Mönchengladbach und Umgebung.

  • bundesweit an 7 Standorten tätig
  • keine Kosten für Sie als Geschädigten
  • Begutachtung bei Ihnen vor Ort
  • 24 Stunden rund um die Uhr erreichbar
  • zertifiziert mit top-Bewertungen

Weil Sie uns wichtig sind

Kundenbewertungen

Sonja Burmeister

Schnelle Terminvereinbarung , super freundlich und alles sehr schnell bearbeitet. Volle 5 Sterne zu geben und sehr zu empfehlen

Deniz Karabiyik

Alles in allem Top Service und bestens gelaufen.
Die Versicherung hat anstandslos gezahlt. Ich kann sie nur weiterempfehlen. 👍

Azrael

Sehr schnelle Terminvereinbarung, sehr flexibel, super freundlich und alles sehr schnell bearbeitet. Hier kann ich nicht anders, als volle 5 Sterne zu geben. Vielen lieben Dank!

Schritt 1

Besichtigung von Ihrem Kraftfahrzeug

Wir besichtigen Ihr Kraftfahrzeug auf Herz und Nieren. Dabei nehmen wir vor Ort den entstandenen Unfallschaden sorgfältig auf.

Schritt 2

Gutachtenerstellung

Ihr Gutachten wird innerhalb kürzester Zeit erstellt und Ihnen per Post und per Email zugesendet. Auf Wunsch haben Sie Ihr Gutachten schon innerhalb 24 Stunden fertig.

Schritt 3

Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung

Wir bleiben bis zum Ende der Schadenabwicklung an Ihrer Seite. Außerdem helfen wir Ihnen durch eine fallbezogene Stellungnahme Ihre Ansprüche geltend zu machen, wenn die gegnerische Versicherung Kürzungen vornehmen möchte.

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In nur wenigen Schritten zu
Ihrem KFZ Gutachten

In nur wenigen Schritten zu Ihrem KFZ Gutachten. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

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Deutscher Gutachtendienst

KFZ-Gutachter in Mönchengladbach: Ihre unabhängigen Experten

Als KFZ Gutachter in Mönchengladbach erstellen wir professionelle, plausible und prozesssichere KFZ Gutachten für Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger, Motorräder, Motorroller und Oldtimer.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, benötigen Sie einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens. Einen sachverständigen, der unabhängig und neutral den Unfallschaden begutachtet. Ob es sich nun um einen großen oder kleinen Schaden handelt, bei uns sind Sie genau richtig aufgehoben! Als freie und unabhängige Kfz Gutachter in Mönchengladbach erstellen wir Ihnen gerne Ihr Unfallgutachten. Damit wird der eingetretene Schaden an Ihrem Auto vollständig reguliert.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegenüber dem Unfallgegner, Schadenverursacher und dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch müssen Sie mit einem Unfallgutachten nachweisen! Wir helfen Ihnen als KFZ Gutachter in Mönchengladbach gerne dabei und beraten Sie jederzeit gerne kostenlos und unverbindlich.

Wir informieren

Unfall Gutachter gegnerischer Versicherungen:
Nicht die beste Wahl für Sie!

Nun mögen Sie sich fragen, warum ein Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht die beste Wahl für Sie ist. Denn schließlich sind sie sofort für einen da und bieten eine schnelle bequeme Schadensabwicklung.

Ist die gegnerische Versicherung neutral?

Beachten Sie dabei immer, dass es sich um die gegnerische Versicherung handelt. Von Neutralität bei der Ermittlung des Unfallschadens kann hier nicht die Rede sein. Anders verhält es sich bei einem unabhängigen Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl. Dieser arbeitet versicherungsunabhängig und gewährleistet so eine objektive Bewertung des Unfallschadens.

Wer kommt für die Kosten auf?

Für den Unfallgeschädigten entstehen bei der Beauftragung eines unabhängigen Kfz Sachverständigen keinerlei Kosten. Hier muss die gegnerische Versicherung für die Kfz Gutachten Kosten aufkommen.

Aus diesem Grund sollte man auf das sogenannte „Schadensmanagement“ der gegnerischen Versicherung niemals eingehen. Beharren Sie auf das, was Ihnen zusteht und worauf Sie gesetzlich Anspruch haben.

Der Unfallverursacher meldet den Unfall eventuell nicht

Meldet ein Fahrzeughalter einen Unfall aus grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Gründen nicht bei seiner Versicherung, verstößt er gegen die Obliegenheiten seines Versicherungsvertrags. In diesem Fall ist es dem Versicherer erlaubt, die Leistungen zu kürzen oder sogar gänzlich zu streichen.

Sie als geschädigter Verkehrsteilnehmer sind jedoch vor finanziellen Verlusten geschützt. Denn für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die Regelung, dass sie Schäden in vollem Umfang regulieren muss. Erst im Anschluss an die Regulierung darf der Versicherer die Schadensumme des Versicherten über den Regressweg zurückfordern.

Wann ist ein eigener Kfz Gutachter sinnvoll?

Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für einen Kfz Sachverständigen erst ab einer Schadenhöhe von 750 Euro übernehmen. Geringere Schäden unterhalb dieser Bagatellgrenze erfordern weder ein eigenes Kfz Sachverständigen-Gutachten noch einen Unfall Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Allerdings gibt es Ausnahmen! Und zwar dann, wenn der Verursachte sichtbare Schaden aufgrund seiner Position vermuten lässt, dass das Fahrzeug schwerer beschädigt ist als ersichtlich. Typische Fälle sind Auffahrunfälle mit Schäden an der Stoßstange. Hier handelt es sich oft nicht nur um einen Kratzer im Lack oder einen Bruch der Kunststoff-Stoßstange. Häufig ist die Karosserie in diesem Bereich gestaucht und es ist eine aufwendigere Reparatur erforderlich. Daher sollten Sie bei bestimmten Schäden immer einen Kfz Sachverständigen beauftragen.

Unfall Gutachter der gegnerischen Versicherung bereits beauftragt, was nun?

Leider passiert es immer wieder, dass die Versicherung des Unfallgegners ohne Rücksprache mit Ihnen einen Kfz Gutachter beauftragt oder der Unfall Gutachter der gegnerischen Versicherung bereits ein Kfz Gutachten erstellt hat.

Unabhängig davon, ob das Kfz Gutachten bereits vorliegt oder der Unfall Gutachter der gegnerischen Versicherung nur beauftragt wurde: Sie haben in jeder Situation das Recht, einen eigenen Kfz Sachverständigen zu wählen. Dies bestätigt die Rechtsprechung mit Urteilen wie dem vom 13.04.2017 des LG Bamberg unter der Zahl 3 S 88/16-BeckRS 2017, 109252 oder Urteil des AG Hamm vom 03.09.2012 unter der Zahl 24 C 567/12. Im Handbuch des Straßenverkehrsrechts, Kapitel 10, ist diese mehrfach durch Urteile bestätigte Tatsache ebenfalls nachzulesen.

Es gibt nur eine einzige Ausnahme, in der der gegnerische Versicherer das Kfz Gutachten Ihres ausgewählten Kfz Sachverständigen nicht akzeptieren muss und somit von der Kostenübernahme befreit ist: Wenn es sich um einen fachlich unqualifizierten Kfz Sachverständigen handelt, der nicht über die erforderliche fachliche Eignung verfügt.

Unfallgegner ist nicht versichert! Was tun?

Wenn auch selten, so passiert es doch immer wieder, dass ein nicht versicherter Fahrer einen Unfall verursacht. Vor allem im Ausland besteht diesbezüglich ein gewisses Risiko, wobei Sie auch in Deutschland nicht zu 100 Prozent vor solch einer Situation geschützt sind. Für solche Fälle gibt es die Verkehrsopferhilfe.

Ob Sie im Ausland oder in Deutschland unverschuldet an einem Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug beteiligt sind: Ihr Ansprechpartner ist die Verkehrsopferhilfe e. V. Sie reguliert für Sie den Schaden und unterstützt Sie aktiv während des gesamten Vorgangs.

Nach einem Unfall den Gutachter selber wählen?

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aben Sie das Recht auf einen eigenen Gutachter nach einem Verkehrsunfall? Als Geschädigter steht es Ihnen grundsätzlich immer frei, einen Gutachter Ihrer Wahl zur Sicherung der Beweise und zum Feststellen des Schadenumfangs, sowie der konkreten Schadenshöhe zu beauftragen.

Wie findet man einen vertrauenswürdigen Gutachter

Habe ich das Recht den Gutachter selber zu wählen?

Wo bestelle ich einen geeigneten Gutachter?

Wie vermeide ich die Gutachter-Kosten zu tragen?

Häufig gestellte Fragen

Deutscher Gutachtendienst Mönchengladbach

Deutscher Gutachtendienst Mönchengladbach: Wir informieren und beraten Sie als unabhängige Experten und Sachverständige.

Wer bezahlt den KFZ Gutachter nach einem Verkehrsunfall?

Nach einem Verkehrsunfall wird nicht selten ein Sachverständiger bestellt, um das Fahrzeug und die Schäden zu inspizieren. Ein Kfz-Gutachten kann aus zwei Gründen wichtig sein. Zum einen muss der Geschädigte beweisen, dass an seinem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist und zum zweiten kann die gegnerischer Versicherung ein Gutachten anfordern, um den Schaden am Unfallwagen abschätzen zu können. Kommt es lediglich zu einem Bagatellschaden von bis zu 750 Euro, so verlangen die meisten Haftpflichtversicherer kein Gutachten. Im Kaskofall liegt die Grenze bei 2.000 Euro. Um einen Haftpflichtfall handelt es sich, wenn das Auto durch Fremdverschulden beschädigt wird. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt dann für den Schaden auf, um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einzuleiten. Diese Regulierung erfolgt bis zu maximal 30 Prozent über den Wiederbeschaffungswert. Darüber hinaus kommt die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ins Spiel, wenn der Unfallverursacher die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug reparieren lassen möchte. Im Voll- bzw. Teilkaskofall wird maximal der Wiederbeschaffungswert erstattet. Anders kann dies allerdings aussehen, wenn ein Kfz-Gutachten vorliegt. Wir erklären in diesem Ratgeber, welche Sachverständigenkosten entstehen können und wer den Gutachter bzw. dessen Kosten zu zahlen hat.

Was kostet ein Gutachten für ein Kraftfahrzeug?

Bei einem Schadenswert von 10.000 Euro kostet das Gutachten um die 700 Euro, also 7 Prozent. Die Kosten, die ein Sachverständiger erheben kann, setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Zunächst fällt ein Grundhonorar an, welches zwischen 120 Euro und 1.500 Euro liegen kann, je nach Schadenshöhe.

Wer darf einen Gutachter beauftragen?

Geschädigte haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen! Grundvoraussetzung für die Beauftragung laut Sachverständigengutachten ist allerdings, dass ein solches existiert. Und da der Geschädigte Herr des Verfahrens ist, darf er ein solches auch in Auftrag geben und einen Sachverständigen auswählen.

Was ist ein Sachverständigenbüro?

Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet. Er hat die Aufgabe, „im Rahmen seines Fachgebietes Feststellungen zu treffen und diese in einem zweiten Schritt Außenstehenden zu vermitteln“.

Wieviel kostet ein Oldtimer-Gutachten?

Diese Art von Gutachten beginnt bei einem Preis von 150 Euro. Das große Gutachten für Fahrzeuge, die deutlich über 20.000 Euro liegen, ist aufwändiger und umfangreicher und kostet üblicherweise etwa 300 Euro oder bis zu 0,2 Prozent des Fahrzeugwertes.

Wissenswertes zu Mönchengladbach

Städteregionen Mönchengladbach

Mönchengladbach liegt etwa 16 Kilometer westlich des Rheins im Niederrheinischen Tiefland am Ostabfall der Schwalm-Nette-Platte gegen die lössbedeckte Kempen-Aldekerker-Platte und die Niersniederung. Obwohl Mönchengladbach größtenteils im Flachland liegt, sind der Süden (Stadtteil Odenkirchen) und das Stadtzentrum (um Bökelberg und Abteiberg) vergleichsweise hügelig. Diese Hügelketten beschränken sich aber auf das Innere der Stadt. Große Teile des Stadtgebietes sind von Wäldern und Parks bedeckt. Der Hardter Wald und Teile Rheindahlens im Westen gehören zum Naturpark Maas-Schwalm-Nette.

Der höchste Punkt ist die mit 133 m ü. NN nach dem Zweiten Weltkrieg aus Trümmern aufgeschüttete Rheydter Höhe. Der niedrigste Punkt sind die Nierswiesen im Stadtteil Donk mit 35 m ü. NN. Die Länge der Stadtgrenze beträgt insgesamt 86 Kilometer. Die größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 17; die größte West-Ost-Ausdehnung 18 Kilometer. Der Mittelpunkt des Stadtgebiets liegt im Stadtteil Pongs.

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Stadt Mönchengladbach Stadtzentrum

Die Stadt Mönchengladbach

Mönchengladbach ist eine kreisfreie deutsche Großstadt im Westen Nordrhein-Westfalens. Die als Oberzentrum eingestufte Stadt liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf, sie ist außerdem Bestandteil der Metropolregion Rhein-Ruhr. Das Stadtgebiet von Mönchengladbach erstreckt sich nördlich der Niersquelle, das Mönchengladbacher Stadtzentrum befindet sich rund 25 Kilometer westlich der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf.Die Stadt Mönchengladbach besteht in ihren heutigen Grenzen seit der Gebietsreform, die am 1. Januar 1975 in Kraft trat, nachdem die (alte) kreisfreie Stadt Mönchengladbach mit der kreisfreien Stadt Rheydt und der Gemeinde Wickrath (Kreis Grevenbroich) zur neuen kreisfreien Stadt Mönchengladbach vereinigt wurde.Die Einwohnerzahl stieg im Jahr 1921 erstmals auf über 100.000. Am 31. Dezember 2019 betrug die Einwohnerzahl der Gesamtstadt 261.034.Mit Mönchengladbach Hauptbahnhof und Rheydt Hauptbahnhof hat Mönchengladbach als einzige Stadt Deutschlands zwei Hauptbahnhöfe.

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