KFZ Gutachter Neuss / Deutscher Gutachtendienst

Ihre KFZ Gutachter in Neuss

  • bundesweit an 7 Standorten tätig
  • 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar
  • qualifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung
  • Gutachtenerstellung innerhalb von 24 Stunden möglich
  • fairer, verifizierter Gutachtendienst mit Top-Bewertungen

Weil Sie uns wichtig sind

Kundenbewertungen

Sonja Burmeister

Schnelle Terminvereinbarung , super freundlich und alles sehr schnell bearbeitet. Volle 5 Sterne zu geben und sehr zu empfehlen

Deniz Karabiyik

Alles in allem Top Service und bestens gelaufen.
Die Versicherung hat anstandslos gezahlt. Ich kann sie nur weiterempfehlen. 👍

Azrael

Sehr schnelle Terminvereinbarung, sehr flexibel, super freundlich und alles sehr schnell bearbeitet. Hier kann ich nicht anders, als volle 5 Sterne zu geben. Vielen lieben Dank!

Schritt 1
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Fahrzeugbegutachtung vor Ort

Nachdem Sie mit unserem Team aus Neuss einen Termin zur vor Ort Begutachtung Ihres Fahrzeugs gemacht haben, wird Ihr Fahrzeug von unserem Gutachter auf Herz und Nieren geprüft. Dabei werden alle, für ein detailliertes Gutachten, notwendigen Daten von unserem Sachverständigen gesammelt und dokumentiert.

Schritt 2
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Erstellung des KFZ Gutachtens

Anhand der vor Ort gesammelten Daten wird nun von unseren Sachverständigen ein umfassendes Gutachten Ihres Fahrzeugs erstellt. In diesem werden alle Schäden schriftlich festgehalten und ein genauer Fahrzeugwert (Restwert) beziffert. Auf Wunsch kann die gesamte Erstellung auch innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Nach Fertigstellung des KFZ Gutachtens, wird dieses umgehend per E-Mail sowie auch postalisch an Sie gesendet. Für etwaige Fragen während der Schadensbewertung und Schadensabwicklung steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.

Schritt 3
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Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung

Als unabhängiger KFZ Gutachter in Neuss und Teil des Deutscher Gutachtendienst stehen wir Ihnen gerne während der gesamten Schadensregulierung mit Rat und Tat zur Seite. Um Ihnen möglichen Aufwand oder sogar Ärger zu ersparen, agieren wir auch gerne als Ansprechpartner für die gegnerische Versicherung und helfen Ihnen alle Ansprüche für eine erfolgreiche Schadensregulierung geltend zu machen.

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Ihr verifiziertes KFZ Gutachten in nur drei einfachen Schritten.

Profitieren Sie von unserem Team aus lizenzierten KFZ Sachverständigen in Neuss. Als Teil des Deutscher Gutachtendienst haben wir uns zuverlässigen und kompetenten Service sowie volle Kundenzufriedenheit zum Ziel gesetzt. Sie möchten den genauen Wert (Restwert) ihres Fahrzeugs ermittelt bekommen? In nur drei einfachen Schritten erstellen wir Ihnen ein detailliertes und qualifiziertes KFZ Gutachten. Rufen Sie uns dazu gerne kostenlos und unverbindlich an und lassen Sie sich von uns beraten. Kurzfristige vor Ort Terminvergaben sind ebenfalls möglich.

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Deutscher Gutachtendienst

KFZ Gutachter Neuss: Faire und qualifizierte Wertermittlung

Als unabhängige KFZ Gutachter für Neuss und Umland, erstellen wir Ihnen schnell und zuverlässig ein faires und auch prozesssicheres KFZ Gutachten Ihres Fahrzeugs. Gerade bei einem nicht verschuldeten Unfall, sollten Sie von Ihrem Recht einen neutralen KFZ Gutachter zu bestimmen Gebrauch machen. Bedenken Sie, ein von der Versicherung gestellter Sachverständiger, agiert auch meist im Sinne der Versicherung. So kann es am Ende dazu kommen, dass nicht alle entstanden Schäden komplett behoben bzw. beglichen werden und Sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Profitieren Sie deshalb von unserer Expertise und lizenzierten Sachkundigen des Deutscher Gutachtendienst, denn bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Lassen Sie sich zum Thema KFZ Gutachten auch gerne kostenlos und unverbindlich von uns telefonisch beraten.

Mit uns als Ihren KFZ Gutachter an Ihrer Seite, ersparen Sie sich unnötigen Ärger oder Ratlosigkeit. Ob es sich um einen großen oder nur einen kleinen Schaden handelt, bei uns sind Sie von der Schadensaufnahme bis zur Schadensregulierung (Auszahlung der Versicherungssumme) bestens betreut und aufgehoben. Überlassen Sie deshalb im Falle einen Schadens gerne uns, als Ihren ausgewiesenen KFZ Gutachter, die Schadenskalkulation sowie die komplette Vermittlung zwischen den Versicherungen. Gerne klären wir Sie über alle Ihre Ansprüche sowie Möglichkeiten im Schadensfall auf.

Deutscher Gutachtendienst

Deutscher Gutachtendienst, Ihr Ansprechpartner in Sachen KFZ Gutachten

Weitere Leistungen
Wir informieren

Ihre Ansprüche nach einem Unfallschaden

Einen Unfall und die damit einhergehenden Komplikationen möchte man meistens einfach nur schnell erledigt wissen und hinter sich lassen. Damit der Schaden eines Verkehrsunfalls, besonders nach einem unverschuldeten, am Ende auch möglichst schnell und auch zufriedenstellend geregelt werden kann, haben wir für Sie nachfolgend Ihre wichtigsten rechtlichen Ansprüche kurz zusammengetragen. So besteht Teilweise z. B. das Recht auf einen Mietwagen während der Zeit der Reparatur. Unser KFZ Sachverständigen in Neuss beraten und begleiten Sie während des ganzen Prozesses der Schadensregulierung gerne.

Anspruch auf freie Wahl des KFZ Gutachters

Nach einem Unfall ist es nicht unüblich, dass sich die Versicherung des Unfallverursachers bei Ihnen meldet und Ihnen einen KFZ Gutachter vorbeischicken möchte, um den Schaden aufzunehmen. Dabei sollten Sie bedenken, dass dieser, durch die Versicherung beauftragte Gutachter, nicht unbedingt in Ihrem Sinne den Schaden fair und neutral bewertet. Dies kann zur Folge haben, dass der entstandene Schaden nicht vollständig behoben wird, was Restkosten oder finanzielle Wertminderung bei Verkauf mit sich führen kann.

Um in so einem Fall möglichst zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen, haben Sie gesetzlich gesicherten Anspruch Ihren KFZ Sachverständigen selbst zu wählen, sogar wenn die Versicherung bereits einen Gutachter bestimmt hat. Wird Ihr Gutachten durch einen qualifizierten Sachverständigen erstellt, muss die Versicherung dieses Gutachten auch anerkennen. Für weitere Fragen zu dem Thema steht unser Team in Neuss ihnen gerne zur Verfügung.

Anspruch auf freie Werkstattwahl

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls haben Sie Anspruch auf freie Werkstattwahl. Dabei ist es Ihnen überlassen, ob Sie sich an eine teure Markenwerkstatt oder eine vielleicht günstigere Alternative wenden. Dies gilt sogar, wenn die gegnerische Versicherung Ihnen bereits eine Werkstat zugeteilt hat. Laut gesetzt haben Sie Anspruch zur Reparatur Ihres Fahrzeugs. Die Werkstatt Ihres Vertrauens können Sie auch selber bestimmen. Da jedoch grundsätzlich nicht immer alle Schäden an einem Fahrzeug direkt ersichtlich sind, ist nach einem Verkehrsunfall immer ein umfassendes Gutachten nötig. Auch ist es ratsam, die anschließende Reparatur von einem Sachverständigen bestätigen zu lassen. Die Kosten für Reparatur, sowie den KFZ Gutachter übernimmt die Versicherung der Gegenseite (Unfallverursacher).

Für Unfallverursacher gilt allgemeinen: Solange nicht in Ihrem Vertrag mit der KFZ Versicherung explizit vereinbart (Vertrag mit Werkstatbindung), haben Sie auch hier den Anspruch auf freie Werkstatwahl.

Anspruch auf Reparatur bei Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten des entstandenen Schadens den eigentlichen finanziellen Wert Ihres Fahrzeugs, liegt meist ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vor. Meistens wird Ihnen in so einem Fall der komplette Wertbetrag ihres Fahrzeugs (vor dem Unfall) von der Versicherung ausgezahlt. Bestehen Sie jedoch darauf Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens reparieren zu lassen, haben Sie Anspruch auf Reparaturkostenübernahme von bis zu 130 % des Fahrzeugwiederbeschaffungswertes. Zu weiteren Fragen dazu treten Sie gerne mit uns in Kontakt und lassen Sie sich von unseren KFZ Sachverständigen in Neuss beraten.

Anspruch auf Mietwagen

Ist in einem Haftpflichtfall, der durch den Unfall entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug so immens, dass eine sichere Weiterbenutzung nicht gewährleistet werden kann, besteht generell Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Der Mietwagen steht Ihnen allgemein so lange zu, bis ein Gutachter den Schaden aufgenommen hat und ein Gutachten erstellt wurde. Nach der Gutachtenerstellung, müssen Sie sich entscheiden, wie im Weiteren mit der Schadensregulierung verfahren wird. Kommt es zu einer Reparatur, steht Ihnen auch in diesem Zeitraum generell ein Mietwagen zu.

Als allgemeine Regel bei der Mietwagenwahl gilt hier allerdings: Der Marktwert des Mietwagens sollte den Wert Ihres eigenen Fahrzeugs nicht übersteigen (Kostenminderungspflicht).

Anspruch auf Schmerzensgeld

Sollte es bei einem Unfall zu (erheblichen) Verletzungen kommen, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht und ein ärztliches Gutachten erstellt werden. Bei Folgeschäden muss die geschädigte Person diese ärztlich nachweisen können. Allgemein besteht nach einem Unfall der Schmerzensgeldanspruch von mindesten drei Jahren. Über Anrecht und Höhe von Schmerzensgeld wird in den meisten Fällen vor Gericht entschieden.

Anspruch auf volle Schadensregulierung

Auch wenn nach einem Unfall der Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug komplett behoben wird, ist der tatsächliche Marktwert Ihres Fahrzeugs meist niedriger als zuvor. So kann z. B. in vielen Fällen das Auto nicht mehr als "Unfallfrei" verkauft werden, was generell eine Einbuße beim Wiederverkauf mit sich führen kann. Des Öfteren kann es beim Thema Wertminderung zu Komplikationen der Versicherung und des Geschädigten kommen. In manchen Fällen möchten Versicherungen nach bezahlter Reparatur Ihnen möglichst wenig bis gar nichts für die Wertminderung dazu zahlen. Mit einem umfassenden KFZ Gutachten von einem lizenzierten Sachverständigen haben Sie hierbei gute Chancen für eine faire Feststellung der Wertminderung und eine Nachregelung der Versicherung zu Ihren Gunsten.

Checkliste nach einem Unfall

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um Glück ist ein Autounfall für die meisten Personen nichts Alltägliches. Kommt es jedoch mal zu einem Unfall, heißt es einen kühlen Kopf bewahren. Falls es also mal kracht, sollten Sie, wenn möglich, auch in einer solchen Stresssituation effizient und schnell reagieren. Nachfolgend haben wir für Sie wichtige Punkte für den Ernstfall zusammengetragen. Allseits sichere und gute Fahrt, Ihr Deutscher Gutachtendienst in Neuss.

Die Unfallstelle absichern

Verletzte versorgen und Rettungskräfte rufen

Unfall dokumentieren

Schaden bei der Versicherung melden

KFZ Gutachter wählen

FAQ

Ihr KFZ Gutachter in Neuss informiert

Unser Team aus KFZ Sachverständigen in Neuss beantwortet gerne alle Ihre Fragen rund um das Thema KFZ Gutachten. Ob nur zur Gutachtenerstellung oder für den ganzen Vorgang der Schadensregulierung sind wir für Sie da. Mit uns als Mitglied des Deutscher Gutachtendienst sind Sie in sicheren Händen. Im Folgenden finden Sie Antworten zu häufig gestellte Fragen. Gerne beraten wir Sie sich auch direkt kostenlos und unverbindlich.  

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Im Gegensatz zum KFZ Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen, dient ein Kostenvoranschlag in den meisten Fällen nur als Reparaturkostenschätzung seitens einer Werkstatt. Bei einem KFZ Gutachten werden alle Schäden dokumentiert und auch mögliche Wertminderungen mit einbezogen. Kurz um dient ein KFZ Gutachten als dokumentierter Schadensbeweis im Falle einer Regulierung durch die Versicherung. Ein Kostenvoranschlag hingegen birgt das Risiko einer nicht vollständigen Schadenshöhe bzw. einer nachteiligen Schadensregulierung Ihrerseits.

Wozu brauche ich ein KFZ Gutachten?

Ein KFZ Gutachten dient als Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Schadensvergütung. Um im Falle eines Unfalls rechtliche Ansprüche geltend zu machen, brauchen Sie einen qualifizierten Sachverständigen, der die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug genau untersucht und dokumentiert. Schon für eine kleine Delle können in manchen Fällen hohe Reparaturkosten anfallen. Doch auch nach der erfolgreichen Behebung des Makels kann eine allgemeine Wertminderung an Ihrem Fahrzeug die Folge sein. Ein zertifiziertes KFZ Gutachten hilft Ihnen dabei Entschädigung durch mögliche Wertminderungen bei der Versicherung geltend zu machen.

Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?

In den meisten Fällen brauchen Sie nach einem Unfall ein KFZ Gutachten, um eine Schadensumme zu bestimmen. Doch wer trägt die Kosten für die Untersuchung Ihres Fahrzeugs?

Als Unverschuldeter (Haftpflicht) übernimmt die kosten generell die Versicherung des Unfallverursachers.

Bei einer Teilschuld werden die Kosten prozentual vom Gericht für beide Seiten separat festgelegt.

Ausnahme hier bildet der sogenannte Bagatellschaden (Schadenwert unter 750 Euro). Hier trägt der Versicherungsnehmer selbst die Kosten der Gutachtenerstellung. Lassen Sie sich gerne dazu kostenlos und unverbindlich informieren. Grundsätzlich haben Sie aus Chancengleichheit immer das Recht, den von der Versicherung bestimmten Gutachter durch einen neutralen qualifizierten Gutachter zu ersetzen.

Reicht der Gutachter der Versicherung?

Um Ihnen als Versicherungsnehmer Chancengleichheit zu gewähren, sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet den von der Versicherung gestellten Gutachter zu akzeptieren. So können Sie sich zur Bestimmung des Unfallschadens auch einen eigenen KFZ Gutachter wählen. Solange dieser die nötige Qualifikation besitzt, ist die Versicherung verpflichtet das Gutachten Ihres Sachverständigen anzunehmen.

Wie verhalte ich mich als Opfer von Fahrerflucht?

Im Falle von Fahrerflucht sollten Sie als Erstes immer die Polizei benachrichtigen. Laut deutschem Gesetz ist Fahrflucht eine Straftat und wird dem entsprechend auch geahndet. In den meisten Fällen wird von der Polizei erst einmal eine Anzeige gegen unbekannt aufgeben. Kann im späteren ein Täter gefunden werden, besteht somit eine Dokumentation des Tathergangs. Auch bei Fahrerflucht ist für eine erfolgreiche Schadensvergütung ein Gutachten eines Sachverständigen nötig. In manchen Fällen kann auch anhand der entstandenen Fahrzeugschäden, ein Rückschluss auf den Täter gezogen werden. Sollte es des Weiteren auch zu Verletzungen (Personenschäden) gekommen sein, sollten Sie diese von einem Arzt untersuchen und vermerken lassen.

Bei erfolgreicher Bestimmung des Täters trägt die Versicherung des Unfallverursachers die entstandenen Kosten.

Über die Stadt Neuss

Die Großstadt Neuss (lateinisch Novaesium) in Norderin-Westfalen am Niederrhein gegenüber von Düsseldorf gelegen. Mit über 2000 Jahren ist die Stadt Neuss eine der ältesten Städte Deutschlands. Gerade für seine Natur- und Landschaftsschutzgebiete ist die Region um den Niederrhein bekannt.


An der Mündung der Erft in den Rhein siedelten bereits im Jahre 16 v. Chr. römische Soldaten eine für die Zeit typische Befestigung aus Holz und Erde. Gerade wegen der strategischen Laage am Ende der römischen Fernstraße nach Lyon auf der einen Seite und der Anbindung an die Wasserwege des Rheins wurde dieser Außenposten immer weiter ausgebaut. Im Laufe der Jahre wurde immer mehr römische Soldaten zur Verteidigung gegen die Franken ins heutige Neuss geschickt. Im Laufe der Zeit folgten darauf hin immer mehr zivile Siedler die sich in sicherer Nähe der Truppen niederließen. Aus dieser Lagervorstadt wuchs unter ständigem Zuwachs im Laufe der darauf folgenden Jahrhunderte das junge "vicus" heute auch bekannt unter dem Namen Neuss.

Ein Schreiben aus dem Jahre 877, dass das ehemalige Kloster in Neuss betraf, liefert einen der ersten urkundlichen Nachweise über die Stadt.

Etwa 300 Jahre später (1190) fand Neuss erstmals als Stadt Erwähnung in den Geschichtsbüchern. Passend dazu, wurde Anfang des 13. Jahrhunderts mit dem Bau der großen Stadtmauer und fünf Toren gebaut.

In den darauf folgenden Jahrhunderten profitierte die Stadt von ihrer guten Laage, baute den Handel aus und gedieh.

Noch heute zeugen historische Bauten der Stadt von den Jahren als große Handelsstadt im Mittelalter. Jedoch wurde die Stadt, wie auch viele andere in der Region, im 2. Weltkrieg Opfer von Luftangriffen und viele der historischen Bauten wurden komplett zerstört.

Trotzdem hat auch das moderne Neuss mit seinen mittlerweile knapp 160 Tausend Einwohnern dem Besucher einiges zu bieten.

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Stadt Neuss NRW

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Mit uns als Teil des Deutscher Gutachtendienst, haben Sie einen zuverlässigen und qualifizierten KFZ Gutachter in Neuss an Ihrer Seite. Machen Sie von Ihrem Recht auf eine vollständige Kostenregulierung Gebrauch. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und lassen Sie sich noch heute von uns kostenlos und unverbindlich beraten.

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